Detaillierte Erläuterung
Der CBAM ist eine zentrale Maßnahme der EU zur Bekämpfung des globalen Klimawandels. Wenn innerhalb der EU strengere Klimapolitiken gelten als in vielen Nicht-EU-Ländern, besteht die Gefahr der „Carbon Leakage“.
Das bedeutet, dass Unternehmen aus der EU ihre kohlenstoffintensive Produktion in Länder mit weniger strengeren Umweltauflagen verlagern. Oder dass EU-Produkte durch kohlenstoffintensivere Importe ersetzt werden. Der CBAM zielt darauf ab, diese Risiken zu verringern. Er stellt sicher, dass der Kohlenstoffpreis von Importen dem Kohlenstoffpreis der inländischen Produktion entspricht.
Änderungen ab 2026
Der CBAM wird ab 2026 in seinem endgültigen Regime gelten. Die derzeitige Übergangsphase dauert von 2023 bis 2025. Diese schrittweise Einführung des CBAM ist mit der schrittweisen Abschaffung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) abgestimmt. Dadurch soll die Dekarbonisierung der EU-Industrie unterstützt werden.
Während der endgültigen Phase des CBAM müssen EU-Importeure von betroffenen Gütern sich bei den nationalen Behörden registrieren und CBAM-Zertifikate kaufen. Der Preis für die Zertifikate wird auf Basis des wöchentlichen Ergebnisses der Durchschnittsauktion der EU-ETS-Zuteilungen berechnet, ausgedrückt in €/Tonne CO2. Die Importeure müssen die in ihren Importen eingebetteten Emissionen deklarieren und die entsprechenden Zertifikate jedes Jahr abgeben. Wenn Importeure nachweisen können, dass bereits ein Kohlenstoffpreis bei der Produktion der importierten Güter gezahlt wurde, kann der entsprechende Betrag abgezogen werden.
Übergangsphase seit 1. Oktober 2023
Während der Übergangsphase müssen Importeure von bestimmten kohlenstoffintensiven Gütern lediglich die Treibhausgasemissionen (GHG) ihrer Importe melden. Sie müssen noch keine Zertifikate kaufen und abgeben. Diese Periode dient als Test und Lernphase für alle Beteiligten. So können sie nützliche Informationen zu den eingebetteten Emissionen sammeln und die Methodik für die endgültige Phase verfeinern.
Der CBAM wird zunächst auf Importe von bestimmten Gütern und ausgewählten Vorläufern angewendet. Deren Produktion ist kohlenstoffintensiv und weist ein hohes Risiko der Carbon Leakage auf. Dazu gehören Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff. Nach vollständiger Einführung wird der CBAM mehr als 50 % der Emissionen in von ETS abgedeckten Sektoren erfassen.
Während der Übergangsphase haben Unternehmen bis Ende 2024 die Wahl zwischen verschiedenen Methoden zum Berichten. Ab dem 1. Januar 2025 wird jedoch nur noch die EU-Methode akzeptiert. Schätzungen können nur für komplexe Güter verwendet werden, wenn diese Schätzungen weniger als 20 % der gesamten eingebetteten Emissionen ausmachen.
Hilfestellungen der EU-Kommission
Die Europäische Kommission hat spezielle IT-Tools entwickelt. Diese sollen den Importeuren helfen, diese Berechnungen durchzuführen und zu melden. Zudem gibt es umfassende Leitlinien, Schulungsmaterialien und Tutorials zur Unterstützung der Unternehmen in dieser Übergangsphase.